Steuerliche Abzüge für Kilometerkosten in der Schweiz

Veröffentlicht am 10.02.2025 Aktualisiert am 10.06.2025 7 Min. Lesezeit
Kfz-Steuerwesen

Einleitung

Jedes Jahr verpassen Tausende Schweizer Autofahrer Steuerabzüge, auf die sie Anspruch hätten – einfach weil sie die Regeln nicht kennen oder keine Belege haben. In der Schweiz erlaubt das Steuersystem den Abzug eines Teils der Kosten für Fahrten mit dem Privatfahrzeug, doch die Regeln unterscheiden sich zwischen Bund und Kantonen.

Dieser Leitfaden erklärt Ihnen im Detail, wie die steuerlichen Abzüge für Fahrkilometer in der Schweiz funktionieren, welche Beträge Sie abziehen können, welche kantonalen Unterschiede bestehen und wie Fuel Log Ihnen bei der Vorbereitung Ihrer Steuererklärung helfen kann.

Die Bundesregeln: Die direkte Bundessteuer (dBSt)

Auf Bundesebene erlaubt die direkte Bundessteuer (dBSt) den Abzug der Fahrkosten zwischen Wohnort und Arbeitsort. Seit dem 1. Januar 2016 ist dieser Abzug jedoch auf CHF 3\'000 pro Jahr begrenzt. Diese Obergrenze entspricht ungefähr den Kosten eines öffentlichen Verkehrsabonnements für eine durchschnittliche Strecke.

Das Prinzip ist folgendes: Wenn Sie Ihr Privatfahrzeug für den Arbeitsweg nutzen, können Sie eine Kilometerpauschale für die zurückgelegte Strecke abziehen. Der von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) anerkannte Satz beträgt CHF 0.70 pro Kilometer für ein Auto. Für Motorräder und Roller beträgt der Satz CHF 0.40 pro Kilometer.

Berechnungsbeispiel dBSt

Angenommen, Sie wohnen 15 km von Ihrem Arbeitsort entfernt. Die Berechnung des jährlichen Abzugs sieht wie folgt aus:

  • Hin- und Rückweg: 15 km x 2 = 30 km pro Tag
  • Anzahl Arbeitstage: ca. 220 Tage pro Jahr
  • Gesamtabzug: 30 km x 220 Tage x CHF 0.70 = CHF 4\'620
  • dBSt-Obergrenze angewendet: CHF 3\'000 (der Betrag wird auf die Obergrenze gekürzt)

Auch wenn die Berechnung die Obergrenze übersteigt, können Sie auf Ihrer dBSt-Erklärung nur CHF 3\'000 abziehen. Deshalb ist es wichtig, auch die kantonalen Regeln zu prüfen, die oft grosszügiger sind.

Kantonale Unterschiede

Im Gegensatz zur dBSt wenden die meisten Schweizer Kantone keine so strenge Obergrenze für den Abzug von Transportkosten an. Die Regeln unterscheiden sich erheblich von Kanton zu Kanton, sowohl bei der Kilometerpauschale als auch bei den maximal abziehbaren Beträgen.

Kanton Waadt

Der Kanton Waadt wendet eine Pauschale von CHF 0.70 pro Kilometer an und setzt keine kantonale Obergrenze für die Fahrzeugkosten fest, sofern die Nutzung des Autos gerechtfertigt ist (kein geeigneter öffentlicher Verkehr, unregelmässige Arbeitszeiten, Transport von Berufsmaterial usw.). Sie müssen dennoch nachweisen, dass der öffentliche Verkehr keine zumutbare Alternative darstellt.

Kanton Genf

Genf ist restriktiver. Der Kanton wendet eine Pauschale von CHF 0.70 pro Kilometer an, aber der Abzug ist auf Fälle beschränkt, in denen der Steuerpflichtige nachweisen kann, dass die Nutzung des Privatfahrzeugs unentbehrlich ist. Genf begrenzt den Abzug zudem durch einen Vergleich mit den Kosten eines entsprechenden TPG/SBB-Abonnements. In der Praxis ist es oft notwendig, eine Bestätigung des Arbeitgebers über die Arbeitszeiteinschränkungen vorzulegen.

Kanton Zürich

In Zürich beträgt die Kilometerpauschale CHF 0.70 pro Kilometer. Der Kanton akzeptiert die Nutzung des Privatfahrzeugs, wenn die Fahrzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln mindestens eine Stunde länger ist als mit dem Auto (einfache Fahrt) oder wenn der Steuerpflichtige unregelmässige Arbeitszeiten hat. Der Kanton wendet eine Obergrenze an, die sich am Vergleich mit dem öffentlichen Verkehr orientiert, aber diese Obergrenze ist in der Regel höher als jene der dBSt.

Kanton Bern

Der Kanton Bern wendet eine Pauschale von CHF 0.70 pro Kilometer an und begrenzt den Abzug auf CHF 6\'700 pro Jahr für die Kantonssteuer. Diese Obergrenze entspricht dem Preis eines SBB-Generalabonnements 2. Klasse. Wenn der Steuerpflichtige die Nutzung des Privatfahrzeugs begründen kann, wird der tatsächliche Abzug bis zu diesem Betrag gewährt.

Kantonaler Vergleich

Kanton Pauschale / km Kantonale Obergrenze Bedingung für Fahrzeugnutzung
Waadt CHF 0.70 Keine feste Obergrenze Begründung erforderlich (kein geeigneter öV)
Genf CHF 0.70 Vergleich öV-Abo Unentbehrlichkeit nachzuweisen
Zürich CHF 0.70 Vergleich öV Zeitersparnis > 1 Std. einfach oder unregelmässige Arbeitszeiten
Bern CHF 0.70 CHF 6\'700 / Jahr Begründung erforderlich
dBSt (Bund) CHF 0.70 CHF 3\'000 / Jahr Gilt für alle Steuerpflichtigen

Die angegebenen Beträge gelten für das Steuerjahr 2024/2025. Überprüfen Sie die aktuellsten Werte bei Ihrer kantonalen Steuerverwaltung.

Welche Kosten sind abziehbar?

Arbeitsweg

Die tägliche Fahrt zwischen Ihrem Wohnort und Ihrem Arbeitsort stellt den Hauptabzug dar. Sie können entweder die tatsächlichen Kosten (Treibstoff, Abnutzung, anteilige Versicherung) oder die Kilometerpauschale abziehen. In der Praxis wird fast immer die Pauschale verwendet, da sie einfacher und oft vorteilhafter ist. Die Berechnung basiert auf dem kürzesten Weg zwischen Ihrem Wohnort und Ihrem Arbeitsort, multipliziert mit der Anzahl der tatsächlich gearbeiteten Tage.

Berufliche Fahrten

Fahrten im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit (Kundenbesuche, Lieferungen, Besprechungen an einem anderen Standort) können vollständig und ohne Obergrenze abgezogen werden, sofern sie belegt sind. Wenn Ihr Arbeitgeber diese Kosten nicht erstattet, können Sie sie als Berufskosten abziehen. Es gilt die gleiche Pauschale von CHF 0.70 pro Kilometer. Es ist unbedingt erforderlich, ein detailliertes Fahrtenbuch zu führen, das Datum, Ziel, Zweck und zurückgelegte Strecke enthält.

Parkkosten

Parkgebühren in der Nähe des Arbeitsorts können ebenfalls abgezogen werden, wenn sie zu Ihren Lasten gehen und notwendig sind. Die Belege (Parkplatzabonnement, Quittungen) müssen aufbewahrt werden. Achtung: Parkgebühren in der Innenstadt für private Besorgungen sind nicht abziehbar.

Erforderliche Unterlagen und Belege

Damit Ihre Abzüge von der Steuerverwaltung akzeptiert werden, müssen Sie in der Lage sein, folgende Dokumente vorzulegen:

  • Arbeitgeberbescheinigung: Bestätigung Ihres Arbeitsorts, Ihrer Arbeitszeiten und der Anzahl der vor Ort gearbeiteten Tage (nicht im Homeoffice).
  • Fahrtenbuch oder Kilometernachweis: eine detaillierte Aufzeichnung der gefahrenen Kilometer mit Datum und Zweck. Dies ist das wichtigste Dokument bei einer Steuerprüfung.
  • Treibstoffbelege: Tankquittungen, Kreditkartenabrechnungen oder Jahresübersichten. Auch wenn die Pauschale verwendet wird, stärken diese Dokumente die Glaubwürdigkeit Ihrer Steuererklärung.
  • Nachweis der Fahrzeugnotwendigkeit: Für Kantone, die dies verlangen, eine Beschreibung der öV-Fahrpläne, die zeigt, dass diese nicht geeignet sind, oder eine Arbeitgeberbescheinigung über spezifische Einschränkungen.
  • Reparatur- und Wartungsrechnungen: falls Sie sich für den Abzug der tatsächlichen Kosten anstelle der Pauschale entscheiden.

Bei einer Kontrolle kann die Steuerbehörde sämtliche Unterlagen für die letzten drei Steuerjahre anfordern. Es ist daher entscheidend, eine geordnete Dokumentation aufzubewahren.

Wie Fuel Log Ihnen bei der Steuererklärung hilft

Fuel Log wurde entwickelt, um die tägliche Fahrzeugüberwachung zu vereinfachen – und dazu gehört auch die Vorbereitung Ihrer Steuererklärung. So unterstützt Sie die Anwendung:

  • Automatische Kilometererfassung: Indem Sie jede Tankfüllung mit dem Kilometerstand erfassen, berechnet Fuel Log automatisch die zwischen den Einträgen zurückgelegte Strecke. Sie erhalten eine präzise Jahresübersicht Ihrer Kilometer.
  • CSV- und PDF-Export: Exportieren Sie Ihre gesamten Daten pro Fahrzeug und Jahr im CSV-Format (Excel-kompatibel) oder als PDF. Diese Dokumente bilden einen soliden Beleg für die Steuerverwaltung.
  • Treibstoffkosten-Verlauf: Jede erfasste Tankfüllung enthält Datum, Ort, Betrag und Menge. Es ist ein echtes digitales Fahrtenbuch.
  • Wartungskosten-Erfassung: Werkstattrechnungen, Reifenwechsel und Reparaturen werden ebenfalls erfasst, was die Berechnung der tatsächlichen Fahrzeugkosten ermöglicht, falls Sie sich für den Abzug der effektiven Kosten entscheiden.
  • Daten jederzeit verfügbar: Kein Suchen nach verlorenen Quittungen im Handschuhfach mehr. Alle Ihre Daten sind online von jedem Gerät aus zugänglich.

Wenn Sie Fuel Log das ganze Jahr über nutzen, verfügen Sie beim Ausfüllen Ihrer Steuererklärung über alle notwendigen Informationen – ohne Stress und ohne Schätzungen.

Häufige Fehler, die Sie vermeiden sollten

Viele Steuerpflichtige machen Fehler, die zur Ablehnung ihres Abzugs oder, schlimmer noch, zu einer Steuernachforderung führen können. Hier sind die häufigsten Fallstricke:

  1. Beide Fahrten abziehen, obwohl Sie im Homeoffice arbeiten: Seit der Pandemie überprüfen die Steuerverwaltungen systematisch die Anzahl der tatsächlich am Arbeitsort verbrachten Tage. Wenn Sie 2 Tage pro Woche von zu Hause arbeiten, können Sie nur 3 Tage Arbeitsweg abziehen.
  2. Die dBSt-Obergrenze von CHF 3\'000 vergessen: Auch wenn Ihr Kanton einen höheren Abzug erlaubt, gilt die dBSt-Obergrenze für den Bundesanteil. Viele Steuerpflichtige übertragen den kantonalen Betrag auf beide Erklärungen.
  3. Die Fahrzeugnutzung nicht begründen können: In Kantonen, die dies verlangen, kann das Fehlen einer Begründung zur vollständigen Ablehnung des Kilometerabzugs führen, der dann auf ein einfaches öV-Abonnement reduziert wird.
  4. Eine falsche Distanz angeben: Die Steuerverwaltung verwendet in der Regel Google Maps oder map.geo.admin.ch, um die angegebene Entfernung zu überprüfen. Runden Sie auf den nächsten Kilometer unter Verwendung des kürzesten Weges.
  5. Keine Belege aufbewahren: Das Fehlen eines Fahrtenbuchs oder von Tankquittungen schwächt Ihre Position bei einer Kontrolle erheblich. Verwenden Sie ein Erfassungstool wie Fuel Log, um dieses Problem zu vermeiden.
  6. Private Fahrten abziehen: Nur der Arbeitsweg und berufliche Fahrten sind abziehbar. Private Fahrten (Einkäufe, Freizeit, Urlaub) können in keinem Fall abgezogen werden.

Haftungsausschluss

Diese Informationen werden zu Informationszwecken bereitgestellt und stellen keine Steuerberatung dar. Die schweizerische Steuergesetzgebung ändert sich regelmässig und die Regeln variieren von Kanton zu Kanton. Konsultieren Sie einen Treuhänder für Ihre persönliche Situation. Die in diesem Artikel genannten Beträge und Sätze basieren auf den verfügbaren Daten für das Steuerjahr 2024/2025.

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